Anonyme Bestattung – anonyme Beisetzung

Mit der Gesellschaft und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert sich auch der Umgang mit den Verstorbenen. War es Anfang des 20. Jahrhunderts noch nicht einmal erlaubt eine Feuerbestattung durchzuführen, so ist heute mit der anonymen Bestattung, bzw. anonymen Beisetzung, eine weitere Entfremdung zu der ursprünglichen, christlichen Bestattungskultur eingetreten.

Eine Bestattung ist dann anonym wenn keine individuellen Merkmale des Toten auf seinen Ruheplatz hinweisen. Häufig handelt es sich dabei um gemeinschaftliche Anlagen ohne Grabzeichen, wie z.B. Urnenhaine oder auch Waldbestattungen. Dort wird den Angehörigen der generelle Platz der Ruhestätte gezeigt und ein Zugang ermöglicht, Angehörige haben aber keine Möglichkeit die eigene Trauer an einem festen Platz zum Ausdruck zu bringen.

 

Anonyme Bestattungen sind meist Feuerbestattungen

In den meisten Fällen folgt die anonyme Beisetzung auf eine Feuerbestattung. Das bedeutet der Leichnam des Verstorbenen wird zunächst verbrannt und anschließend im Rahmen einer Trauerzeremonie beigesetzt. Dies kann im Rahmen einer Seebestattung oder in einem Urnenhain, bzw. einem Friedwald® erfolgen. Andere Arten der Beisetzung wie z.B. die der Verstreuung der Totenasche sind in Deutschland in der Regel nicht zulässig – es herrscht nach wie vor Bestattungszwang.

 

Beisetzung anonym bedeutet

Eine Bestattung, die anonym erfolgt bedeutet für die Hinterbliebenen keinen festen Platz für die eigene Trauer zu haben. Dies kann in manchen Fällen dazu führen, dass die Trauernden keinen Punkt für die tatsächliche geistige Trennung finden. Dieser Aspekt weicht meist vor praktischen oder finanziellen Überlegungen zurück kein Grab zu haben bedeutet auch kein Grab pflegen zu müssen ein wichtiges Argument vor allem für Verstorbene, bzw. deren Familien die keine örtlichen Bindungen besitzen.

Entsprechende Regelungen können bereits lange Zeit vor dem Ableben mit dem beauftragten Bestatter besprochen und dauerhaft gelöst werden. Finanzielle Überlegungen sollten bei der Auswahl der Bestattungsart keinen Einfluss ausüben, nicht nur um der Verstorbenen willen.