Feuerbestattung

Die Feuerbestattung, also die Verbrennung, bzw. Kremierung eines Verstorbenen war für Christen lange Zeit verboten. Geistliche Würdenträger, wie auch weltliche Herrscher untersagten die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen aus religiösen Gründen. Der christliche Glauben beinhaltet eine Auferstehung des Leib Jesus, diese kann aber nur vollzogen werden, wenn der Körper unversehrt beerdigt und nicht zu Asche verbrannt wurde.

Bereits Karl der Große beschied im Jahr 785 ein Verbot der „Brandbestattung“, aus eben dieser christlicher Überlegung. Sein frühmittelalterliches Verbot der Feuerbestattung galt bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts. Erst Papst Johannes der XXIII. hob das Verbot der Feuerbestattung im Jahre 1963 auf.

In der heutigen Zeit sind solche Vorbehalte gegenüber der körperlichen Versehrtheit häufig in den Hintergrund gerückt. Die individuelle Trauer wird sehr unterschiedlich ausgedrückt, gerade neue Bestattungsformen wie die Waldbestattung oder auch Diamant Bestattungen setzen eine Feuerbestattung voraus.

Diese Bestattung ist entgegen der allgemeinen Meinung zunächst nicht günstiger als eine Erdbestattung, es entstehen nach einer Feuerbestattung allerdings unter Umständen weniger Folgekosten sofern kein Einzel- oder Doppelreihengrab gewählt wurde. Bei einer Waldbestattung oder Seebestattung entfallen zudem weitere Grabpflegekosten, da die Grabstelle in der Regel nicht markiert wird. Diese Form der anonymen Bestattung schafft eventuell Probleme bei der Trauerverarbeitung der Hinterbliebenen.

Im Rahmen einer finanziellen Vorsorge kann eine Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge Versicherung eine sinnvolle Ergänzung darstellen, die den Hinterbliebenen zumindest in finanzieller Hinsicht weniger Sorgen bereitet.