Wie lange müssen für diese Vorsorge für den Sterbefall die Beiträge gezahlt werden?

Die Beitragszahldauer für die Vorsorge für den Sterbefall mit dem IDEAL Sterbegeld flex endet standardmäßig mit dem Alter von 85.

Das Eintrittsalter für diese Vorsorge für den Sterbefall berechnet sich aus:

Eintrittsalter = Jahr des Versicherungsbeginns – Geburtsjahr

Beispiel: Geburtsdatum 01.07.1962, Versicherungsbeginn 01.03.2022 => Eintrittsalter = 2022 – 1952 = 60 Jahre

Der Schutz der Vorsorge für den Sterbefall mit dem IDEAL Sterbegeld flex besteht immer lebenslänglich – auch nach dem Ende der Zahldauer!

Dabei ist zu beachten, dass die Beiträge immer als Jahresbeiträge kalkuliert werden, auch wenn Sie diese monatlich zahlen. Das bedeutet für Sie:

Wenn Sie das IDEAL Sterbegeld flex z.B. zum 01.06.2021 abschließen, dann leisten Sie Ihren letzten Monatsbeitrag am 01.05. in dem Jahr in dem die Beitragszahldauer endet.

Vorsorge für den Sterbefall – individuelle Beitragszahldauer

Es besteht die Möglichkeit die Beitragszahldauer für diese Vorsorge für den Sterbefall abzukürzen.

Sie können ein Ende der monatlichen Zahlungen vor dem Endalter 85 vereinbaren, der Monatsbeitrag wird in diesem Fall dementsprechend höher.

Dabei ist zu beachten: Beitragszahldauer mindestens bis Endalter 60 Jahre, maximal bis Endalter 85 Jahre, mindestens 5 Jahre

Für Fragen zur Vorsorge für den Sterbefall mit dem IDEAL Sterbegeld flex stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen zum IDEAL Sterbegeld flex