Merkmale einer Sterbegeldversicherung

Es gibt eine Vielzahl an Angeboten für Sterbegeld-versicherungen bzw. die Bestattungsvorsorge. Jedoch hat jede Versicherung Ihre eigenen Merkmale, die bei der Auswahl eines Vorsorgeproduktes berücksichtigt werden sollten. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die Bezugsberechtigung festzulegen, Unterschiede in der Wartezeit bis der volle Versicherungsschutz einsetzt sowie oft nicht unerhebliche Unterschiede in der Höhe des zu leistenden Beitrags für den gewünschten Versicherungs-schutz. Manche Versicherungsgesellschaften bieten neben den grundsätzlichen Leistungen einer Sterbegeldversicherung auch darüber hinausgehende Besonderheiten an.

Bezugsberechtigung

Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Leistungsfall (Todesfall) die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. Hierbei kann es sich um eine frei wählbare Person oder auch ein Bestattungsunternehmen handeln. Es ist auch möglich verschiedene Personen zu gleichen oder unterschiedlichen Anteilen zu den Bezugsberechtigten zu wählen.

Es gibt Sterbegeldversicherungen, die eine solche Bezugsberechtigung nicht frei wählbar machen, bei diesen Versicherungen ist automatisch eine von der Versicherungsgesellschaft festgelegte Bestattungskette bezugsberechtigt. Die Auszahlung erfolgt im Leistungsfall dann an einen frei wählbaren Bestatter der allerdings dieser Kette angehören muss. Möchten die Angehörigen im Leistungsfall einen Bestatter wählen der nicht dieser Kette angehört, wird die Versicherungssumme i.d.R. abzüglich eines Abschlages ausgezahlt.

Wartezeit – wann setzt der volle Versicherungsschutz ein? Was passiert bei Ableben vor Ende der Wartezeit?

Im Punkt Wartezeit unterscheiden sich die verschiedenen Angebote für Sterbegeldversicherungen manchmal sehr gravierend.

Es gibt Angebote, die bieten einen Sofortschutz, d.h. mit der Zahlung des ersten Monats besteht ab sofort ein Anspruch auf die volle Versicherungssumme im Todesfall. Der Wegfall einer Wartezeit ist jedoch i.d.R. damit verbunden, dass bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen und der eigene Arzt für Auskünfte bei der Versicherungsgesellschaft autorisiert werden muss. Das Ergebnis der anschließenden Gesundheitsprüfung kann zu einer Ablehnung eines Vertragsabschlusses seitens der Versicherungsgesellschaft führen.

Andere Sterbegeldversicherungen haben eine Staffel nach der sich die Wartezeit richtet. Diese Staffel ist so aufgebaut, dass während der Wartezeit schon Anspruch auf Anteile der Versicherungssumme besteht. Dieser Anspruch erhöht sich mit der Dauer des Vertrages bis schließlich mit Ablauf der Wartezeit voller Versicherungsschutz besteht.

Wieder andere Angebote sehen eine allgemeine Wartezeit vor, die unabhängig vom Eintrittsalter für jeden gilt der eine Sterbegeldversicherung bei dieser Versicherungsgesellschaft abschließt. Eine Vielzahl der Versicherungen bietet eine allgemeine Wartezeit von drei Jahren an.

Es lohnt sich in diesem Punkt genauer hinzuschauen, denn längere Wartezeit bedeutet leider nicht unbedingt geringere Beiträge. Es gibt die Möglichkeit sich geringere Beiträge mit niedrigerer Wartezeit zu sichern!

Innerhalb der Wartezeit zahlen mache Versicherungsgesellschaften im Leistungsfall (Todesfall) schon Teile der Versicherungssumme aus, andere erstatten lediglich die gezahlten Beiträge oder Teile davon zurück. Es kann aber auch sein, dass beim Leistungsfall innerhalb der Wartezeit gar nichts ausgezahlt wird.

Kollektivtarife

Hinter einem Kollektivtarif versteckt sich nichts anderes, als eine ganz normale Sterbegeldversicherung mit einem gesonderten Tarif für die Mitglieder der Gruppe. Mitglieder eines solchen Kollektivs profitieren von einem Gruppentarif, dieser ist oft wesentlich günstiger als wenn man die gleiche Sterbegeldversicherung ohne die Zugehörigkeit zu einer Gruppe abschließt.

Ein Kollektiv kann eine Sterbekasse oder Verein sein. Es gibt Versicherungen, die bieten Ihnen einen Kollektivtarif an, sofern der Versicherungsnehmer z.B. einem Verein beitritt der mit der Versicherung schon ein entsprechendes Abkommen hat.

Es ist darüber hinaus auch möglich mit einer eigenen Gruppe, wie z.B. einen Verein, dem man schon angehört, einen Gruppenvertrag mit einer Versicherung abzuschließen. Dieser Vertrag ermöglicht dann allen Mitgliedern Ihres Vereins mit sehr günstigen Beiträgen eine Vorsorge im Rahmen einer Sterbegeldversicherung zu treffen.

Besonderheiten

Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung für einen anderen Menschen treffen ohne diesen damit zu belasten ist möglich. Verschiedene Gesellschaften bieten die Möglichkeit als Versicherungsnehmer für eine andere Person Sterbegeldvorsorge zu treffen – auch ohne die Unterschirft der versicherten Person.

Für Fragen zu den von uns vorgestellten Sterbegeldversicherungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!