Vorzeitige Kündigung der Versicherung – nicht nur im Fall Harz IV

Vorsorge treffen für den Todesfall ist wichtig. Aber was passiert nun wenn zu Lebzeiten ein Notfall eintritt und dringend Geld benötigt wird? Oder was passiert, wenn ein Notfall eintritt und man staatliche Unterstützung durch    Hartz IV erhält aber die Vorsorge nicht beenden möchte? Antworten auf diese Fragen sind leicht gefunden und machen die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung leicht.

Vorzeitige Kündigung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung, die zu jedem Zeitpunkt einen Rückkaufswert hat. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Versicherung zu kündigen. Bei einer Kündigung erhalten Sie den aktuellen Rückkaufswert. Jeglicher Anspruch auf Leistungen im Todesfall ist damit erloschen. Sobald eine Mindestsumme in den Vertrag eingezahlt wurde (diese hängt von der Versicherungssumme, der Laufzeit, dem Alter etc. ab) kann die Sterbegeldversicherung auch Beitragsfrei gestellt werden. Beitragsfrei stellen bedeutet, dass ab sofort keine Monatsbeiträge mehr geleistet werden (dauerhaft oder vorübergehend), die Auszahlung im Todesfall fällt dementsprechend geringer aus.

Anrechenbares Vermögen?

Als kapitalbildende Versicherung mit Rückkaufswert zählt dieser Rückkaufswert zum anrechenbaren Vermögen eines Hartz IV Empfängers.

Um eine Auflösung Ihrer Vorsorge für den Todesfall in einem solchen Fall zu verhindern haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Sie legen für Ihre Sterbegeldversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht fest, i.d.R. ist das die Bedingung der Ämter die eine Zwangsauflösung verhindert.

Unter Umständen verlangt die entsprechende Behörde das Einsetzen eines Bestattungsinstituts als unwiderruflichen Bezugsberechtigten. Klären Sie das ab!

2. Der Rückkaufswert ist anrechenbares Vermögen des Versicherungsnehmers. Es besteht oftmals die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer nicht identisch ist mit der versicherten Person. Falls man eine Person kennt, die nicht Hartz IV gefährdet ist, so setzt man diese als Versicherungsnehmer ein. Man selbst ist die versicherte Person. Allerdings kann der Versicherungsnehmer jederzeit die Bezugsberechtigung ändern.

Für Fragen zu den von uns vorgestellten Sterbegeldversicherungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!