Wie oft kann ich beim LV 1871 Sterbegeld PLUS die Erbrechtsberatung in Anspruch nehmen?

Das Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung bietet eine regelmäßige Beratung zu Themen des Erbrechts, wie z.B. Testament, Erbfolge etc. an.

Die Beratung findet telefonisch zu einem kurzfristig vereinbarten Termin statt. Beim Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung haben Sie es dabei mit qualifizierten Anwälten zu tun.

Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung – Vertragsbeginn

Nach dem Abschluss des Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung können Sie eine ausführliche Erstberatung in Anspruch nehmen.

Alle für Sie relevanten Themen des Erbrechts besprechen Sie mit qualifizierten Anwälten am Telefon.

Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung – Vertragslaufzeit

Während der Vertrag Ihres Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung läuft können sich neue Fragen oder Situationen ergeben. Auch dafür steht Ihnen eine anwaltliche Erbrechtsberatung zur Verfügung.

Einmal im Kalenderjahr für 60 Minuten haben sie die Möglichkeit alle für Sie relevanten Punkte im Bereich Erbrecht mit einem qualifizierten Anwalt am Telefon zu besprechen.

Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung – Im Todesfall

Wenn dann irgendwann einmal der Tag Ihres Ablebens kommt, wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschüsse an den von Ihnen gewählten Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Für Ihre Bestattung ist damit alles geregelt. Aber eventuell ergeben sich darüber hinaus Streitigkeiten oder Erbrechtsfragen.

Der Bezugsberechtigte Ihres Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung kann dann die telefonische Beratung durch einen Anwalt erhalten um alle Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Für Fragen zum Sterbegeld PLUS Erbrechtsberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen zu  LV 1871 Sterbegeld PLUS