Steht die Zusatzleistung „Erbrechtsberatung“ während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung?

Als Versicherungsnehmer des LV1871 Sterbegeld PLUS steht Ihnen die Zusatzleistung Erbrechtsberatung zur Verfügung. Diese Leistung ist im Tarif enthalten und es werden bei Inanspruchnahme keine Extra-Kosten erhoben.

Grundsätzlich steht die Zusatzleistung der Erbrechtsberatung während der gesamten Vertragslaufzeit des LV1871 Sterbegeld PLUS zur Verfügung – unabhängig davon ob für den Vertrag noch laufende Beiträge gezahlt werden oder der Vertrag beitragsfrei weiterläuft.

Informationen zum Umfang der Zusatzleistung Erbrechtsberatung finden Sie hier:

Kündigung der Zusatzleistung Erbrechtsberatung – Versicherungsnehmer

Die Zusatzleistung Erbrechtsberatung ist an das LV1871 Sterbegeld PLUS gebunden.

Der Versicherungsnehmer kann die Zusatzleistung Erbrechtsberatung nicht aus dem Vertrag herauskündigen ohne den kompletten Vertrag zu kündigen.

Kündigung der Zusatzleistung Erbrechtsberatung – Versicherungsgesellschaft

Die Versicherungsgesellschaft behält sich das Recht vor:

  • Die Zusatzleistung Erbrechtsberatung aus dem Vertrag heraus zu kündigen. In einem solchen Fall würde der von Ihnen zu leistende Versicherungsbeitrag dementsprechende gesenkt werden (Beitragseduzierung!)
  • Den Beitragsanteil für die Zusatzleistung Erbrechtsberatung zu erhöhen. In einem solchen Fall können Sie als Kunde die Zusatzleistung Erbrechtsberatung aus dem Vertrag kündigen und der von Ihnen zu leistende Versicherungsbeitrag würde dementsprechend gesenkt werden (Beitragseduzierung!)

Diese Möglichkeiten der Versicherungsgesellschaft gelten immer für das gesamte Kollektiv, d.h. nicht für einzelne Verträge sondern für den gesamten Tarif.

Für Fragen zur Zusatzleistung Erbrechtsberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen zum LV 1871 Sterbegeld PLUS